Medikament

Bavencio

Bavencio, Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung

ZugelassenZulassungsnummer 663801 Orphan-Indikation

Bavencio ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff avelumabum, Zulassungsinhaberin Merck (Schweiz) AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 66380 zugelassen, erstmals am 05.09.2017.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Bavencio, Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
Wirkstoffeavelumabum
ZulassungsinhaberinMerck (Schweiz) AG
Zulassungsnummer66380
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung05.09.2017
Befristet bis-
Zugelassene IndikationMerkelzellkarzinom, Urothelkarzinom

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
MerkelzellkarzinomMerkelzellkarzinom13.04.201623.08.2021

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Bavencio in der Schweiz zugelassen?

Ja. Bavencio ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 66380 zugelassen, erstmals am 05.09.2017. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Bavencio?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Bavencio von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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