Medikament

Cablivi

Cablivi, poudre et solvent pour solution injectable

ZugelassenZulassungsnummer 667921 Orphan-Indikation

Cablivi ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff caplacizumabum, Zulassungsinhaberin Sanofi-Aventis (Suisse) SA. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 66792 zugelassen, erstmals am 01.10.2019.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Cablivi, poudre et solvent pour solution injectable
Wirkstoffecaplacizumabum
ZulassungsinhaberinSanofi-Aventis (Suisse) SA
Zulassungsnummer66792
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung01.10.2019
Befristet bis-
Zugelassene IndikationTraitement d'un épisode de purpura thrombotique thrombocytopénique acquis (PTTa)

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Traitement de purpura thrombotique thrombocytopéniqueThrombotisch-thrombozytopenische Purpura (TTP)26.10.2017Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Cablivi in der Schweiz zugelassen?

Ja. Cablivi ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 66792 zugelassen, erstmals am 01.10.2019. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Cablivi?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Cablivi von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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