Medikament

IXIARO

IXIARO, Injektionssuspension

ZugelassenZulassungsnummer 591471 Orphan-Indikation

IXIARO ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff enzephalitidis japanensis viri antigenum, Zulassungsinhaberin Future Health Pharma GmbH. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 59147 zugelassen, erstmals am 06.05.2010.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

IXIARO, Injektionssuspension
Wirkstoffeenzephalitidis japanensis viri antigenum
ZulassungsinhaberinFuture Health Pharma GmbH
Zulassungsnummer59147
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung06.05.2010
Befristet bis-
Zugelassene Indikationaktive Immunisierung gegen Japanese Encephalitis, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Aktive Immunisierung gegen Japanese EncephalitisJapanische Encephalitis21.04.2008Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist IXIARO in der Schweiz zugelassen?

Ja. IXIARO ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 59147 zugelassen, erstmals am 06.05.2010. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für IXIARO?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird IXIARO von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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