OFEV
OFEV, Weichkapseln
OFEV ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff nintedanibum, Zulassungsinhaberin Boehringer Ingelheim (Schweiz) GmbH. Swissmedic hat für dieses Produkt 3 Orphan-Indikationen publiziert.
Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 65330 zugelassen, erstmals am 13.08.2015.
Daten
Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.
| Wirkstoffe | nintedanibum |
|---|---|
| Zulassungsinhaberin | Boehringer Ingelheim (Schweiz) GmbH |
| Zulassungsnummer | 65330 |
| Zulassungsstatus | Zugelassen |
| Erstzulassung | 13.08.2015 |
| Befristet bis | - |
| Zugelassene Indikation | Idiopathische Lungenfibrose, interstitielle Lungenerkrankungen |
Orphan-Designationen
Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.
| Orphan-Indikation | Krankheit | Status erteilt | Status entzogen |
|---|---|---|---|
| Behandlung von Mesotheliom | Malignes Mesotheliom | 02.11.2017 | Status aktiv |
| Behandlung der systemischen Sklerose | Systemische Sklerose (Sklerodermie) | 07.12.2016 | Status aktiv |
| Idiopathische Lungenfibrose | Idiopathische pulmonale Fibrose (IPF) | 05.07.2013 | 01.06.2019 |
Vergütung
Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.
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Häufige Fragen
Ist OFEV in der Schweiz zugelassen?
Ja. OFEV ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 65330 zugelassen, erstmals am 13.08.2015. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.
Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für OFEV?
Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).
Wird OFEV von der Krankenkasse vergütet?
Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.
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