Medikament

Peyona

Peyona, solution pour perfusion et solution buvable

ZugelassenZulassungsnummer 654901 Orphan-Indikation

Peyona ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff coffeini citras, Zulassungsinhaberin Chiesi SA. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 65490 zugelassen, erstmals am 05.10.2015.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Peyona, solution pour perfusion et solution buvable
Wirkstoffecoffeini citras
ZulassungsinhaberinChiesi SA
Zulassungsnummer65490
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung05.10.2015
Befristet bis-
Zugelassene Indikationapnée primaire du nouveau-né prématuré

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
primäre Apnoe bei FrühgeborenenPrimäre Apnoe bei Frühgeborenen02.10.2014Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Peyona in der Schweiz zugelassen?

Ja. Peyona ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 65490 zugelassen, erstmals am 05.10.2015. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Peyona?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Peyona von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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