Medikament

Prolastin

Prolastin, poudre et solvant pour solution pour perfusion

ZugelassenZulassungsnummer 6971 Orphan-Indikation

Prolastin ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff alpha-1-proteinasi inhibitor humanum, Zulassungsinhaberin OM Pharma Suisse SA. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 697 zugelassen, erstmals am 19.01.2006.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Prolastin, poudre et solvant pour solution pour perfusion
Wirkstoffealpha-1-proteinasi inhibitor humanum
ZulassungsinhaberinOM Pharma Suisse SA
Zulassungsnummer697
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung19.01.2006
Befristet bis-
Zugelassene IndikationTraitement substituif à long terme, destiné aux patients en déficit d'inhibiteur de protéinase alpha-1, souffrant d'emphysème pulmonaire progressif, ayant un phénotype d'inhibiteur de protéinase (Z, Z), (Z,nul), (nul,nul) ou (S, Z).

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Traitement substituif à long terme, destiné aux patients en déficit d'inhibiteur de protéinase alpha-1, souffrant d'emphysème pulmonaire progressif, ayant un phénotype d'inhibiteur de protéinase (Z, Z), (Z,nul), (nul,nul) ou (S, Z).Alpha-1-Antitrypsinmangel mit Emphysem15.10.2007Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Prolastin in der Schweiz zugelassen?

Ja. Prolastin ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 697 zugelassen, erstmals am 19.01.2006. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Prolastin?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Prolastin von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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