Medikament

Tecartus

Tecartus, Infusionsdispersion

ZugelassenZulassungsnummer 678842 Orphan-Indikationen

Tecartus ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff brexucaptagenum autoleucelum, Zulassungsinhaberin Gilead Sciences Switzerland Sàrl. Swissmedic hat für dieses Produkt 2 Orphan-Indikationen publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 67884 zugelassen, erstmals am 25.08.2021.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Tecartus, Infusionsdispersion
Wirkstoffebrexucaptagenum autoleucelum
ZulassungsinhaberinGilead Sciences Switzerland Sàrl
Zulassungsnummer67884
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung25.08.2021
Befristet bis-
Zugelassene IndikationMantelzell-Lymphom: TECARTUS wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem Mantelzell-Lymphom (MCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapien, die einen Bruton-Tyrosinkinase-(BTK-)Inhibitor einschliessen. Akute lymphoblastische Leukämie: TECARTUS wird angewendet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit rezidivierter oder refraktärer akuter lymphoblastischer B-Vorläuferzell-Leukämie (akute lymphoblastische Leukämie, ALL) nach zwei oder mehr systemischen Therapien.

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Akute Lymphatische LeukämieAkute lymphoblastische Leukämie (ALL)22.06.2021Status aktiv
Mantelzell-LymphomMantelzell-Lymphom14.05.2020Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Tecartus in der Schweiz zugelassen?

Ja. Tecartus ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 67884 zugelassen, erstmals am 25.08.2021. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Tecartus?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Tecartus von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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