Medikament

TEPADINA

TEPADINA, polvere e solvente per soluzione per infusione

ZugelassenZulassungsnummer 683971 Orphan-Indikation

TEPADINA ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff thiotepum, Zulassungsinhaberin ADIENNE SA. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 68397 zugelassen, erstmals am 30.09.2021.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

TEPADINA, polvere e solvente per soluzione per infusione
Wirkstoffethiotepum
ZulassungsinhaberinADIENNE SA
Zulassungsnummer68397
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung30.09.2021
Befristet bis-
Zugelassene IndikationCitostatico

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Conditionnement précédant la greffe de cellules souches hématopoïtiquesKonditionierung vor Stammzelltransplantation20.06.2012Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist TEPADINA in der Schweiz zugelassen?

Ja. TEPADINA ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 68397 zugelassen, erstmals am 30.09.2021. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für TEPADINA?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird TEPADINA von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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