Medikament

Verkazia

Verkazia, collyre en émulsion

ZugelassenZulassungsnummer 675351 Orphan-Indikation

Verkazia ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff ciclosporinum, Zulassungsinhaberin Santen SA. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 67535 zugelassen, erstmals am 03.03.2020.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Verkazia, collyre en émulsion
Wirkstoffeciclosporinum
ZulassungsinhaberinSanten SA
Zulassungsnummer67535
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung03.03.2020
Befristet bis-
Zugelassene Indikationtraitement de la kératoconjonctivite vernale sévère (VKC) chez les enfants à partir de 4 ans et les adolescents

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
vernale keratoconjunctivitisKeratoconjunctivitis vernalis09.08.2019Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Verkazia in der Schweiz zugelassen?

Ja. Verkazia ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 67535 zugelassen, erstmals am 03.03.2020. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Verkazia?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Verkazia von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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