Medikament

Duodopa

Duodopa, Gel zur intestinalen Anwendung

ZugelassenZulassungsnummer 576241 Orphan-Indikation

Duodopa ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff levodopum, carbidopum, Zulassungsinhaberin AbbVie AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 57624 zugelassen, erstmals am 21.12.2006.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Duodopa, Gel zur intestinalen Anwendung
Wirkstoffelevodopum, carbidopum
ZulassungsinhaberinAbbVie AG
Zulassungsnummer57624
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung21.12.2006
Befristet bis-
Zugelassene IndikationBehandlung der fortgeschrittenen, Levodopa-reaktiven Parkinson-Krankheit mit schweren motorischen Fluktuationen und Hyper-/Dyskinesie, wenn verfügbare Kombinationen von Antiparkinsonmitteln nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt haben. Ein positiver Test der klinischen Reaktion auf Duodopa, verabreicht über eine temporäre Nasoduodenalsonde, ist erforderlich, bevor eine Dauersonde gelegt wird.

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Behandlung der fortgeschrittenen idiopathischen Parkinson-Krankheit mit schweren motorischen Fluktuationen, wenn verfügbare Kombinationen von Antiparkinsonmitteln nicht zu zufriedenstellenden Ergebnissen geführt habenFortgeschrittene idiopathische Parkinson-Krankheit21.12.2006Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Duodopa in der Schweiz zugelassen?

Ja. Duodopa ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 57624 zugelassen, erstmals am 21.12.2006. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Duodopa?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Duodopa von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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