Medikament

Filspari

Filspari, Filmtabletten

ZugelassenZulassungsnummer 692412 Orphan-Indikationen

Filspari ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff sparsentanum, Zulassungsinhaberin Vifor (International) Inc.. Swissmedic hat für dieses Produkt 2 Orphan-Indikationen publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 69241 zugelassen, erstmals am 14.10.2024.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Filspari, Filmtabletten
Wirkstoffesparsentanum
ZulassungsinhaberinVifor (International) Inc.
Zulassungsnummer69241
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung14.10.2024
Befristet bis-
Zugelassene Indikationprimäre Immunglobulin-A-Nephropathie (IgAN)

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Behandlung der fokal segmentalen GlomeruloskleroseFokal-segmentale Glomerulosklerose (FSGS)21.03.2023Status aktiv
Behandlung der primären IgA-NephropathiePrimäre IgA-Nephropathie21.03.2023Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Filspari in der Schweiz zugelassen?

Ja. Filspari ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 69241 zugelassen, erstmals am 14.10.2024. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Filspari?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Filspari von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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