Medikament

Imdylltra

Imdylltra, Pulver für ein Konzentrat und Stabilisatorlösung zur Herstellung einer Infusionslösung

ZugelassenZulassungsnummer 691321 Orphan-Indikation

Imdylltra ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff tarlatamabum, Zulassungsinhaberin Amgen Switzerland AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 69132 zugelassen, erstmals am 08.05.2026.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Imdylltra, Pulver für ein Konzentrat und Stabilisatorlösung zur Herstellung einer Infusionslösung
Wirkstoffetarlatamabum
ZulassungsinhaberinAmgen Switzerland AG
Zulassungsnummer69132
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung08.05.2026
Befristet bis-
Zugelassene Indikationkleinzelliges Lungenkarzinom

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
kleinzelliges LungenkarzinomKleinzelliges Lungenkarzinom (SCLC)19.06.2023Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Imdylltra in der Schweiz zugelassen?

Ja. Imdylltra ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 69132 zugelassen, erstmals am 08.05.2026. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Imdylltra?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Imdylltra von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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