Medikament

Jakavi

Jakavi, Tabletten

ZugelassenZulassungsnummer 621263 Orphan-Indikationen

Jakavi ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff ruxolitinibum, Zulassungsinhaberin Novartis Pharma Schweiz AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 3 Orphan-Indikationen publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 62126 zugelassen, erstmals am 27.12.2012.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Jakavi, Tabletten
Wirkstofferuxolitinibum
ZulassungsinhaberinNovartis Pharma Schweiz AG
Zulassungsnummer62126
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung27.12.2012
Befristet bis-
Zugelassene IndikationMyelofibrose, Polycythaemia vera, akute Graft-versus-Host-Krankheit

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Behandlung der Polycythaemia veraPolycythaemia vera16.04.201428.07.2022
Behandlung der Myelofibrose im Rahmen einer Erkrankung an Polycythaemia vera oder einer essentiellen ThrombozythämieMyelofibrose07.02.201128.07.2022
Behandlung der chronisch idiopathischen MyelofibroseMyelofibrose21.12.201028.07.2022

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Jakavi in der Schweiz zugelassen?

Ja. Jakavi ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 62126 zugelassen, erstmals am 27.12.2012. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Jakavi?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Jakavi von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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