Medikament

Ninlaro

Ninlaro, Hartkapseln

ZugelassenZulassungsnummer 659592 Orphan-Indikationen

Ninlaro ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff ixazomibum, Zulassungsinhaberin Takeda Pharma AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 2 Orphan-Indikationen publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 65959 zugelassen, erstmals am 03.02.2017.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Ninlaro, Hartkapseln
Wirkstoffeixazomibum
ZulassungsinhaberinTakeda Pharma AG
Zulassungsnummer65959
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung03.02.2017
Befristet bis-
Zugelassene IndikationOnkologikum

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Systemische Leichtketten-Amyloidose (AL)AL-Amyloidose (Leichtketten-Amyloidose)11.02.2015Status aktiv
Multiples MyelomMultiples Myelom11.02.2015Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Ninlaro in der Schweiz zugelassen?

Ja. Ninlaro ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 65959 zugelassen, erstmals am 03.02.2017. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Ninlaro?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Ninlaro von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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