Medikament

VPRIV

VPRIV, Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung

ZugelassenZulassungsnummer 612971 Orphan-Indikation

VPRIV ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff velaglucerasum alfa, Zulassungsinhaberin Takeda Pharma AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 61297 zugelassen, erstmals am 29.08.2011.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

VPRIV, Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung
Wirkstoffevelaglucerasum alfa
ZulassungsinhaberinTakeda Pharma AG
Zulassungsnummer61297
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung29.08.2011
Befristet bis-
Zugelassene IndikationMorbus Gaucher Typ 1

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Enzymersatztherapie bei Typ 1 Morbus GaucherMorbus Gaucher05.05.2010Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist VPRIV in der Schweiz zugelassen?

Ja. VPRIV ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 61297 zugelassen, erstmals am 29.08.2011. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für VPRIV?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird VPRIV von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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