Krankheit

Akute Promyelozytenleukämie (APL)

2 Orphan-Drug-Status2 Arzneimittel2 Firmen

Akute Promyelozytenleukämie (APL) gilt in der Schweiz als seltene Krankheit: Swissmedic hat für diese Indikation 2 Orphan-Drug-Status erteilt. Den Status erhält ein Arzneimittel, wenn höchstens 5 von 10'000 Personen in der Schweiz von der lebensbedrohenden oder chronisch invalidisierenden Krankheit betroffen sind (Art. 4 Abs. 1 Bst. a decies HMG).

2 Arzneimittel tragen dazu eine Zulassungsnummer von Swissmedic, 2 Firmen halten den Status. Die Tabelle unten zeigt jede publizierte Orphan-Indikation mit dem Datum der Statuserteilung.

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationStatus erteiltStatus entzogen
Akute Promyelozytenleukämie14.10.2015Status aktiv
Behandlung der akuten Promyelozyten Leukämie06.11.2013Status aktiv

Arzneimittel

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Versorgung in der Schweiz

Die Betreuung seltener Krankheiten bündelt die Schweiz in den von der kosek anerkannten Zentren für seltene Krankheiten. Patientenorganisationen sind über ProRaris vernetzt, die Diagnose-Datenbank Orphanet führt Schweizer Einträge.

Häufige Fragen

Welche Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status gibt es in der Schweiz für Akute Promyelozytenleukämie (APL)?

Swissmedic führt 2 Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status für diese Indikation, darunter Trisenox, Vesanoid. Die vollständige Liste mit Zulassungsnummer und Zulassungsdatum steht in der Tabelle auf dieser Seite.

Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten?

Vergütet wird ein Arzneimittel, wenn es auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG steht. Fehlt die SL-Aufnahme oder liegt der Einsatz ausserhalb der Limitatio, ist eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV möglich: die Versicherung entscheidet nach Konsultation des Vertrauensarztes, in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Wo werden Patientinnen und Patienten in der Schweiz betreut?

Die Betreuung erfolgt in den von der kosek anerkannten Zentren für seltene Krankheiten an den Universitäts- und Kantonsspitälern. Patientenorganisationen sind in der Allianz ProRaris zusammengeschlossen, Diagnosen und Referenzzentren sind in Orphanet dokumentiert.

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