Fasziolose
Fasziolose gilt in der Schweiz als seltene Krankheit: Swissmedic hat für diese Indikation 1 Orphan-Drug-Status erteilt. Den Status erhält ein Arzneimittel, wenn höchstens 5 von 10'000 Personen in der Schweiz von der lebensbedrohenden oder chronisch invalidisierenden Krankheit betroffen sind (Art. 4 Abs. 1 Bst. a decies HMG).
Für diese Indikation ist noch kein Arzneimittel mit Schweizer Zulassungsnummer publiziert: der Status kann vor dem Zulassungsgesuch erteilt werden (Art. 4 Abs. 3 VAZV). 1 Firma hält die Designation.
Orphan-Designationen
Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.
| Orphan-Indikation | Status erteilt | Status entzogen |
|---|---|---|
| Behandlung der Fasziolose | 17.04.2018 | Status aktiv |
Arzneimittel
Noch kein Arzneimittel mit Zulassung
Für diese Designation ist in der Schweiz kein Arzneimittel mit Zulassungsnummer publiziert. Der Status kann vor dem Zulassungsgesuch erteilt werden.
Vergütung
Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.
In der Spezialitätenliste suchen
Versorgung in der Schweiz
Die Betreuung seltener Krankheiten bündelt die Schweiz in den von der kosek anerkannten Zentren für seltene Krankheiten. Patientenorganisationen sind über ProRaris vernetzt, die Diagnose-Datenbank Orphanet führt Schweizer Einträge.
Häufige Fragen
Welche Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status gibt es in der Schweiz für Fasziolose?
Für diese Indikation ist aktuell kein Arzneimittel mit Schweizer Zulassungsnummer publiziert. Es bestehen nur Orphan-Drug-Designationen, das heisst der Status wurde erteilt, ein Zulassungsgesuch ist aber noch offen oder wurde zurückgezogen.
Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten?
Vergütet wird ein Arzneimittel, wenn es auf der Spezialitätenliste (SL) des BAG steht. Fehlt die SL-Aufnahme oder liegt der Einsatz ausserhalb der Limitatio, ist eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV möglich: die Versicherung entscheidet nach Konsultation des Vertrauensarztes, in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Wo werden Patientinnen und Patienten in der Schweiz betreut?
Die Betreuung erfolgt in den von der kosek anerkannten Zentren für seltene Krankheiten an den Universitäts- und Kantonsspitälern. Patientenorganisationen sind in der Allianz ProRaris zusammengeschlossen, Diagnosen und Referenzzentren sind in Orphanet dokumentiert.
Ihr Orphan Drug in die Schweiz bringen
Hier können Sie eine Anfrage zu Orphan-Drug-Status, Zulassung und Vergütung in der Schweiz stellen. Eine fachliche Leistung und ihr Umfang werden mit dem externen Partner separat vereinbart.
- Öffentliche Swissmedic-Daten
- Vier Sprachversionen