Hympavzi
Hympavzi, Injektionslösung im Fertigpen
Hympavzi ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff marstacimabum, Zulassungsinhaberin Pfizer AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.
Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 69556 zugelassen, erstmals am 23.12.2024.
Daten
Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.
| Wirkstoffe | marstacimabum |
|---|---|
| Zulassungsinhaberin | Pfizer AG |
| Zulassungsnummer | 69556 |
| Zulassungsstatus | Zugelassen |
| Erstzulassung | 23.12.2024 |
| Befristet bis | - |
| Zugelassene Indikation | Schwere Hämophilie A ohne Inhibitoren und schwere Hämophilie B ohne Inhibitoren |
Orphan-Designationen
Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.
| Orphan-Indikation | Krankheit | Status erteilt | Status entzogen |
|---|---|---|---|
| Behandlung von Patienten mit Hämophilie A (Häm A) und Hämophilie B (Häm B), mit oder ohne Inhibitoren, einschliesslich Routineprophylaxe zur Vorbeugung oder Verringerung der Blutungshäufigkeit bei Patienten mit Hämophilie A und Hämophilie B | Hämophilie A | 14.11.2023 | Status aktiv |
Vergütung
Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.
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Häufige Fragen
Ist Hympavzi in der Schweiz zugelassen?
Ja. Hympavzi ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 69556 zugelassen, erstmals am 23.12.2024. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.
Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Hympavzi?
Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).
Wird Hympavzi von der Krankenkasse vergütet?
Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.
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