Medikament

Lunsumio subkutan

Lunsumio subkutan, Injektionslöung

Befristet zugelassenZulassungsnummer 702211 Orphan-Indikation

Lunsumio subkutan ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff mosunetuzumabum, Zulassungsinhaberin Roche Pharma (Schweiz) AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Die Zulassung ist befristet nach Art. 9a HMG und läuft bis 09.02.2027. Sie wurde mit Auflagen erteilt, weil für eine lebensbedrohende Krankheit keine gleichwertige Alternative verfügbar ist.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Lunsumio subkutan, Injektionslöung
Wirkstoffemosunetuzumabum
ZulassungsinhaberinRoche Pharma (Schweiz) AG
Zulassungsnummer70221
ZulassungsstatusBefristet zugelassen
Erstzulassung03.07.2026
Befristet bis09.02.2027
Zugelassene Indikationfollikuläres Lymphom

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Follikuläres Lymphom (FL))Follikuläres Lymphom19.08.2021Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Lunsumio subkutan in der Schweiz zugelassen?

Für Lunsumio subkutan ist in der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status keine gültige Zulassung ausgewiesen. Der Status allein erlaubt kein Inverkehrbringen: dafür braucht es eine Zulassung nach Art. 9 ff. HMG.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Lunsumio subkutan?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Lunsumio subkutan von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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