Medikament

Mylotarg

Mylotarg, Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung

ZugelassenZulassungsnummer 668791 Orphan-Indikation

Mylotarg ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff gemtuzumabum ozogamicinum, Zulassungsinhaberin Pfizer AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 66879 zugelassen, erstmals am 05.12.2019.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Mylotarg, Pulver für ein Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
Wirkstoffegemtuzumabum ozogamicinum
ZulassungsinhaberinPfizer AG
Zulassungsnummer66879
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung05.12.2019
Befristet bis-
Zugelassene Indikationakute myeloische Leukämie

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Behandlung von Patienten mit akuter myeloischer LeukämieAkute myeloische Leukämie (AML)09.01.2007Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Mylotarg in der Schweiz zugelassen?

Ja. Mylotarg ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 66879 zugelassen, erstmals am 05.12.2019. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Mylotarg?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Mylotarg von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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