Medikament

Opsumit

Opsumit, Filmtabletten

ZugelassenZulassungsnummer 618632 Orphan-Indikationen

Opsumit ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff macitentanum, Zulassungsinhaberin Janssen-Cilag AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 2 Orphan-Indikationen publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 61863 zugelassen, erstmals am 06.02.2014.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Opsumit, Filmtabletten
Wirkstoffemacitentanum
ZulassungsinhaberinJanssen-Cilag AG
Zulassungsnummer61863
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung06.02.2014
Befristet bis-
Zugelassene IndikationPulmonale arterielle Hypertonie

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Chronisch thromboembolische pulmonale Hypertonie (CTEPH)Chronisch thromboembolische pulmonale Hypertonie (CTEPH)10.01.2019Status aktiv
Pulmonale arterielle Hypertonie und idiopathische pulmonale FibrosePulmonale arterielle Hypertonie (PAH)30.08.2010Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Opsumit in der Schweiz zugelassen?

Ja. Opsumit ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 61863 zugelassen, erstmals am 06.02.2014. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Opsumit?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Opsumit von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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