Medikament

Tabrecta

Tabrecta, Filmtabletten

ZugelassenZulassungsnummer 676481 Orphan-Indikation

Tabrecta ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff capmatinibum, Zulassungsinhaberin Novartis Pharma Schweiz AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 1 Orphan-Indikation publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 67648 zugelassen, erstmals am 26.04.2021.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Tabrecta, Filmtabletten
Wirkstoffecapmatinibum
ZulassungsinhaberinNovartis Pharma Schweiz AG
Zulassungsnummer67648
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung26.04.2021
Befristet bis-
Zugelassene IndikationNicht-kleinzelliges Lungenkarzinom

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Behandlung von nicht-kleinzelligem Lungenkarzinom mit genomischen Tumoraberrationen vom MET-TypKleinzelliges Lungenkarzinom (SCLC)26.11.2019Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Tabrecta in der Schweiz zugelassen?

Ja. Tabrecta ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 67648 zugelassen, erstmals am 26.04.2021. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Tabrecta?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Tabrecta von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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