Medikament

Tasigna

Tasigna, Kapseln

ZugelassenZulassungsnummer 580072 Orphan-Indikationen

Tasigna ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff nilotinibum, Zulassungsinhaberin Novartis Pharma Schweiz AG. Swissmedic hat für dieses Produkt 2 Orphan-Indikationen publiziert.

Das Arzneimittel ist unter der Zulassungsnummer 58007 zugelassen, erstmals am 24.07.2007.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Tasigna, Kapseln
Wirkstoffenilotinibum
ZulassungsinhaberinNovartis Pharma Schweiz AG
Zulassungsnummer58007
ZulassungsstatusZugelassen
Erstzulassung24.07.2007
Befristet bis-
Zugelassene IndikationBehandlung der chronischen myeloischen Leukämie

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Behandlung gastrointestinaler StromatumorenGastrointestinale Stromatumoren (GIST)06.08.2008Status aktiv
Behandlung der chronischen myeloischen LeukämieChronische myeloische Leukämie (CML)15.02.2007Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Tasigna in der Schweiz zugelassen?

Ja. Tasigna ist von Swissmedic unter der Zulassungsnummer 58007 zugelassen, erstmals am 24.07.2007. Das Produkt trägt zusätzlich den Orphan-Drug-Status für eine seltene Krankheit.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Tasigna?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Tasigna von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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