Medikament

Casgevy

Casgevy, Infusionsdispersion

Befristet zugelassenZulassungsnummer 689782 Orphan-Indikationen

Casgevy ist ein Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status in der Schweiz, Wirkstoff exagamglogenum autotemcelum, Zulassungsinhaberin Vertex Pharmaceuticals (CH) GmbH. Swissmedic hat für dieses Produkt 2 Orphan-Indikationen publiziert.

Die Zulassung ist befristet nach Art. 9a HMG und läuft bis 05.09.2026. Sie wurde mit Auflagen erteilt, weil für eine lebensbedrohende Krankheit keine gleichwertige Alternative verfügbar ist.

Daten

Daten aus der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status (Art. 7 VAZV), Stand 2026-09-18. Swissmedic aktualisiert die Liste monatlich.

Casgevy, Infusionsdispersion
Wirkstoffeexagamglogenum autotemcelum
ZulassungsinhaberinVertex Pharmaceuticals (CH) GmbH
Zulassungsnummer68978
ZulassungsstatusBefristet zugelassen
Erstzulassung06.09.2024
Befristet bis05.09.2026
Zugelassene IndikationBeta Thalassämie: Casgevy wird angewendet zur Behandlung von transfusionsabhängiger Beta Thalassämie (TDT) bei Patienten ab 12 Jahren, die für eine Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen (HSZ) geeignet sind und für die kein humaner Leukozyten-Antigen (HLA)-kompatibler, verwandter HSZ-Spender zur Verfügung steht. Sichelzellkrankheit: Casgevy wird angewendet zur Behandlung von schwerer Sichelzellkrankheit (SCD) bei Patienten ab 12 Jahren mit rezidivierenden vasookklusiven Krisen (VOC), die für eine Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen (HSZ) geeignet sind und für die kein humaner Leukozyten-Antigen (HLA)-kompatibler, verwandter HSZ-Spender zur Verfügung steht.

Orphan-Designationen

Swissmedic publiziert pro Arzneimittel und Orphan-Indikation eine eigene Zeile: die Indikation im Wortlaut der Verfügung, das Datum der Statuserteilung und, wenn der Status entzogen wurde, das Entzugsdatum. Die Tabelle unten gibt diese Zeilen unverändert wieder und verlinkt jede Indikation auf die zugehörige seltene Krankheit im Verzeichnis.

Eine Zeile pro Orphan-Indikation, so wie Swissmedic sie publiziert.
Orphan-IndikationKrankheitStatus erteiltStatus entzogen
Behandlung der SichelzellkrankheitSichelzellkrankheit12.09.2022Status aktiv
Behandlung von Beta-Thalassämie intermedia und majorBeta-Thalassämie12.09.2022Status aktiv

Vergütung

Ob dieses Arzneimittel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet wird, hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab. Nicht gelistete Arzneimittel können im Einzelfall nach Art. 71a-71d KVV vergütet werden.

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Häufige Fragen

Ist Casgevy in der Schweiz zugelassen?

Für Casgevy ist in der Swissmedic-Liste der Arzneimittel mit Orphan-Drug-Status keine gültige Zulassung ausgewiesen. Der Status allein erlaubt kein Inverkehrbringen: dafür braucht es eine Zulassung nach Art. 9 ff. HMG.

Was bedeutet der Orphan-Drug-Status für Casgevy?

Der Status öffnet das vereinfachte Zulassungsverfahren (Art. 14 Abs. 1 Bst. f HMG), die prioritäre Begutachtung, den Verzicht auf die Pauschalgebühr für das Neuzulassungsgesuch (Art. 9 Bst. a GebV-Swissmedic) und auf Gesuch einen Unterlagenschutz von 15 Jahren (Art. 11b Abs. 4 HMG).

Wird Casgevy von der Krankenkasse vergütet?

Das hängt von der Spezialitätenliste (SL) des BAG ab, nicht vom Orphan-Drug-Status. Ist das Produkt nicht gelistet, kommt eine Vergütung im Einzelfall nach Art. 71a bis 71d KVV in Frage. Den aktuellen SL-Eintrag und den Publikumspreis prüfen Sie in der Spezialitätenliste des BAG.

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